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Winterreifenpflicht für ATV und QUAD

Seit dem 04. Dezember 2010 besteht in Deutschland die neue Winterreifenverordnung. Die greift natürlich auch bei ATV- und Quad-Reifen. Da es diese Kennzeichnung auf ATV-Reifen bisher kaum gab, hat MAXXIS die Produktion umgestellt und die meisten Reifen sind bereits mit dem M+S Symbol versehen. Auch wenn sich die grobstolligen ATV-Geländeprofile bereits im Winterdienst mehr als bewährt haben, benötigen Reifen ohne wintertaugliche Kennzeichnung zusätzlich seine schriftliche Winterfreigabe. Diese Freigabe sollte man immer mit sich führen und wird von der Polizei anerkannt.

M+S Kennzeichnung

Die M+S Kennzeichnung richtet sich nach der Richtlinie 92/23/EWG und muss alle darin vorgeschriebenen Eigenschaften aufweisen. Des Weiteren fallen Reifen in diesen Bereich, deren Profil so gestaltet ist, dass sie auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften aufweisen, als normale Reifen. Diese Reifen sind im Allgemeinen schnell an den groben Stollen, oder den tiefen Profilrillen zu erkennen. Wenn die Reifen diese Anforderungen für Matsch und Schnee offensichtlich erfüllen, ist eine M+S Kennzeichnung nicht zwingend notwendig. Wer also einen Reifen mit M+S-Kennzeichnung, und (s.o.) einer entsprechenden Freigabe mit sich führt, kann sich sorgenfrei auf deutschen Straßen bewegen.



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